Medizinischer Überblick für Pferdehalter. Bei akuten oder schweren Symptomen ist eine tierärztliche Untersuchung erforderlich.
Equine Herpesviren sind weit verbreitet. Für die Praxis sind insbesondere EHV-1 und EHV-4 relevant. Beide können Atemwegserkrankungen auslösen, EHV-1 ist darüber hinaus mit Aborten, Erkrankungen neugeborener Fohlen und neurologischen Ausfällen verbunden. Diese unterschiedlichen Krankheitsbilder erklären, warum ein scheinbar gewöhnlicher fieberhafter Atemwegsinfekt im Bestand besondere Aufmerksamkeit erfordert. Eine Infektion führt nicht bei jedem Pferd zu schweren Symptomen. Trotzdem können einzelne Tiere erhebliche Komplikationen entwickeln. Das Management muss deshalb das Risiko für Kontaktpferde, tragende Stuten und neurologisch gefährdete Tiere berücksichtigen.
Eine Besonderheit von Herpesviren ist ihre Fähigkeit, nach der Erstinfektion lebenslang latent im Organismus zu verbleiben. In dieser Phase sind sie nicht ständig in gleicher Weise nachweisbar oder infektiös. Unter bestimmten Bedingungen, etwa Stress oder Veränderungen der Immunlage, kann es zur Reaktivierung und erneuten Virusausscheidung kommen. Deshalb lässt sich eine Infektion nicht allein durch das Meiden offensichtlich kranker Pferde zuverlässig verhindern. Auch eine negative Untersuchung zu einem bestimmten Zeitpunkt schließt eine latente Infektion nicht aus. Diese Biologie unterscheidet EHV von vielen akuten Atemwegsinfektionen und erschwert eine vollständige Eradikation aus Pferdepopulationen.
EHV wird überwiegend durch engen Kontakt mit infektiösen Atemwegssekreten übertragen. Auch Gegenstände und Personen können Sekrete zwischen Pferden verschleppen. Bei Abortgeschehen sind Fetus, Nachgeburt und kontaminierte Materialien besonders relevante Infektionsquellen. Pferde können vorübergehend Viren ausscheiden, obwohl die Symptome gering ausgeprägt sind. In Turnier- und Zuchtbetrieben kann ein Ausbruch deshalb erhebliche Folgen haben. Konsequente Hygiene, räumliche Trennung und die frühzeitige Meldung an die betreuende Tierarztpraxis sind zentrale Schritte. Eine unkontrollierte Weiterreise exponierter Pferde kann die Infektion über Betriebsgrenzen hinweg verbreiten.
Die Atemwegsform äußert sich häufig durch Fieber, Mattigkeit, Nasenausfluss und gelegentlich Husten. Bei jüngeren Pferden können die Symptome ausgeprägter sein. EHV-4 ist überwiegend mit respiratorischen Erkrankungen verbunden, während EHV-1 ebenfalls Atemwegssymptome hervorrufen kann. Die klinischen Zeichen überschneiden sich mit Influenza, Druse und anderen Infektionen. Deshalb kann der verantwortliche Erreger nicht sicher anhand der äußeren Symptome bestimmt werden. Besonders wichtig ist die Beobachtung des Fieberverlaufs: Bei EHV-1 kann ein weiterer Temperaturanstieg im Verlauf auftreten. Wiederholte Messungen liefern mehr Informationen als ein einzelner Normalwert.
Die neurologische Verlaufsform wird als equine Herpesvirus-Myeloenzephalopathie, kurz EHM, bezeichnet. Sie entsteht im Zusammenhang mit Gefäßschädigungen und Entzündungsprozessen im zentralen Nervensystem. Betroffene Pferde können eine unsichere Hinterhand, Koordinationsstörungen, Schwäche oder Schwierigkeiten beim Harnabsatz zeigen. In schweren Fällen kommt es zum Festliegen. Die Ausprägung kann sich rasch verändern. Neurologische Symptome bei einem fiebernden Pferd sind deshalb ein dringender Anlass für tierärztliche Untersuchung und sofortige Isolationsmaßnahmen. Wegen des Sturzrisikos müssen auch die Sicherheit der betreuenden Menschen und eine geeignete Unterbringung berücksichtigt werden.
EHV-1 kann bei tragenden Stuten zu einem Abort führen, häufig ohne dass zuvor ausgeprägte Atemwegssymptome auffallen. Auch lebend geborene Fohlen können schwer erkrankt sein und eine ungünstige Prognose haben. Bei einem Abort müssen Fetus und Nachgeburt nach tierärztlicher Anweisung gesichert und diagnostisch untersucht werden. Kontakt mit möglicherweise infektiösem Material ist zu vermeiden. Die betroffene Stute und weitere tragende Tiere sollten getrennt und überwacht werden. Eine vorschnelle Entsorgung ohne Probenahme kann die Aufklärung des Ausbruchsgeschehens erschweren. Der Bestand benötigt dann einen gezielten tierärztlichen Maßnahmenplan.
Die PCR kann EHV-Erbmaterial in geeigneten Proben nachweisen, etwa aus Nasenabstrichen oder Blut, je nach klinischer Fragestellung. Bei neurologischem Verdacht kann die Kombination verschiedener Proben sinnvoll sein. Das Ergebnis hängt jedoch vom Zeitpunkt der Probenahme und von der Virusverteilung im Körper ab. Ein negatives PCR-Ergebnis schließt eine EHV-Erkrankung daher nicht unter allen Umständen sicher aus. Umgekehrt muss ein positiver Befund im Zusammenhang mit Symptomen und epidemiologischer Lage interpretiert werden. Bei Abortgeschehen stehen zusätzliche Gewebeproben zur Verfügung. Die Probenstrategie sollte frühzeitig mit dem Labor und der behandelnden Tierarztpraxis abgestimmt werden.
In einem betroffenen Bestand ist die regelmäßige Messung der Körpertemperatur eine einfache, aber wichtige Überwachungsmaßnahme. Fieber kann den ersten Hinweis auf eine neue Infektion liefern, bevor Nasenausfluss oder neurologische Zeichen auftreten. Allerdings bleibt ein einzelner normaler Wert wenig aussagekräftig. Sinnvoll sind einheitliche Messzeiten, individuelle Protokolle und klare Regeln, wann die Tierarztpraxis informiert wird. Auch Pferde ohne Symptome können exponiert sein und sollten nicht ohne Weiteres auf Veranstaltungen gebracht werden. Temperaturkontrollen ergänzen Isolation und Diagnostik, ersetzen sie jedoch nicht.
Bei unkomplizierten respiratorischen Erkrankungen steht eine unterstützende Betreuung im Vordergrund. Dazu gehören Ruhe, Überwachung von Futter- und Wasseraufnahme und die tierärztlich gesteuerte Behandlung von Fieber oder Schmerzen. Antibiotika wirken nicht gegen Herpesviren; sie kommen nur bei begründeter bakterieller Beteiligung infrage. Eine intensive körperliche Belastung während der Erkrankung ist ungeeignet. Bei Verschlechterung oder neuen neurologischen Symptomen muss die Lage sofort neu bewertet werden. Die Therapie richtet sich nach der konkreten Organbeteiligung und darf nicht allein an einem positiven Labornachweis ausgerichtet werden.
Neurologisch erkrankte Pferde benötigen häufig eine besonders intensive Betreuung. Neben der Behandlung der Grunderkrankung stehen die Vermeidung von Sturzverletzungen, die Unterstützung beim Stehen und die Überwachung von Blasenfunktion und Flüssigkeitshaushalt im Vordergrund. Festliegende Pferde stellen hohe Anforderungen an Personal und Unterbringung. Die Prognose hängt stark vom Schweregrad der neurologischen Ausfälle ab; stehfähige Pferde haben im Allgemeinen bessere Aussichten als dauerhaft festliegende Tiere. Entscheidungen über Transport oder Klinikeinweisung müssen unter Berücksichtigung von Infektionsschutz und Transportfähigkeit erfolgen.
Impfungen gegen EHV-1 und EHV-4 können je nach Impfstoff und Situation dazu beitragen, respiratorische Erkrankungen und bestimmte Folgen der Infektion zu reduzieren. Ein verlässlicher Schutz vor EHM lässt sich durch die verfügbaren Impfungen jedoch nicht garantieren. Auch geimpfte Pferde können sich infizieren und Virus ausscheiden. Deshalb darf der Impfstatus niemals als Ersatz für Hygiene, Überwachung und konsequente Maßnahmen bei einem Ausbruch verstanden werden. Bei Zuchtstuten gelten besondere Impfprogramme, die der Tierarzt anhand der jeweils zugelassenen Präparate und der betrieblichen Risiken festlegt.
Nach einem EHV-Ausbruch sollten Isolation und Wiederaufnahme von Pferdebewegungen anhand eines abgestimmten Plans erfolgen. Dabei zählen der letzte neue Krankheitsfall, die Beobachtungsdauer, klinische Befunde und gegebenenfalls Laborergebnisse. Eine allgemeingültige Freigabefrist passt nicht zu jeder Ausbruchssituation. Langfristig helfen dokumentierte Impfungen, die Beobachtung neuer oder zurückkehrender Pferde, getrennte Ausrüstung und klare Zuständigkeiten bei Fieber. Für Zuchtbetriebe ist die räumliche Trennung tragender Stuten von häufig reisenden Pferden besonders relevant. Offene Kommunikation mit Tierärzten, Veranstaltern und Nachbarbetrieben trägt dazu bei, weitere Übertragungen zu verhindern.
https://aaep.org/resource/equine-herpesvirus-rhinopneumonitis-guidelines/